A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) European Card Business LTD, 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU, Vereinigtes Königreich – nachfolgend PVC-Plastikkarten genannt – ist auf die Herstellung und Vermarktung von PVC-Karten aller Art spezialisiert.
(2) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von PVC-Plastikkarten an seine Kunden, welche über die Internetseiten von PVC-Plastikkarten oder telefonisch oder per e-mail abgeschlossen werden. Sie gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, natürlichen Personen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden wird widersprochen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist oder sind
1. „Kunden“ Personen, welche den Service von PVC-Plastikkarten nutzen;
2. „Leistung“, alle Arten der Leistung, insbesondere Dienst- und Werkleistungen, sowie Lieferungen und Werklieferungen;
3. „PVC-Plastikkarten“, die Gesamtheit der Internetseiten, über welche European Card Business LTD seine Leistungen anbietet, insbesondere die unter www.pvc-plastikkarten.de erreichbaren Internetseiten;
4. „Registrierung“ die erstmalige Anmeldung und Zulassung zur dauerhaften Nutzung von PVC-Plastikkarten;
5. „Passwort“ eine Kombination aus Zahlen und/oder Buchstaben, welche nach erfolgter Registrierung in Kombination mit der E-Mail-Adresse die Anmeldung des Kunden für die Leistungen über PVC-Plastikkarten ermöglicht und
6. „Account“ das persönliche Nutzerkonto des Kunden, zu welchem der Kunde durch Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passworts Zugang erhält;
7. „Screenproof“, digitale Druckvorschau der für den Auflagendruck umgewandelten druckreifen Daten und damit eine farbnahe Simulation des späteren Druckergebnisses;
8. „Paperproof“, ein nach den Qualitätsstandards gemäß DIN ISO 12647 erstellter digitaler Ausdruck der für den Auflagendruck umgewandelten druckreifen Daten;
9. „Arbeitstage“, Montag bis Freitag außer gesetzliche Feiertage;
10. „übliche Geschäftszeiten“, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr.
§ 3 Kommunikation
Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt zu einem wesentlichen Teil per E-Mail. Der Kunde trägt daher in besonderer Form Sorge dafür, dass der Empfang von E-Mails gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde spätestens bei der Erteilung des Auftrages seine E-Mail-Adresse für den zu erfolgenden Geschäftsverkehr anzugeben. Jede Änderung der E-Mail-Adresse hat der Kunde PVC-Plastikkarten unverzüglich mitzuteilen. Er darf an seinem E-Mail-Programm bzw. seinem E-Mail-Postfach keine Einstellungen vornehmen, die den Empfang von E-Mails vereiteln oder die dazu führen, dass die E-Mails nicht von ihm zur Kenntnis genommen werden, z.B. weil sie in einen Spam-Ordner verschoben werden
§ 4 Bonitätsprüfung, SCHUFA-Klausel
(1) PVC-Plastikkarten ist berechtigt zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von PVC-Plastikkarten erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Kunde kann bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
(2) Der Kunde willigt ein, dass PVC-Plastikkarten von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn einholt. Der Kunde willigt ein, dass PVC-Plastikkarten an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten übermittelt. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und 1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt, 2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Kunden im Prüfungstermin bestritten worden ist, 3. der Kunde die Forderung ausdrücklich anerkannt hat, 4. a) der Kunde nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, 4. b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, 4. c) PVC-Plastikkarten den Kunden rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und 4. d) der Kunde die Forderung nicht bestritten hat oder 5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und PVC-Plastikkarten den Kunden über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
(4) Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
(5) Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einem aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitsgrad zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover.
(6) PVC-Plastikkarten behält sich das Recht vor, ihre Muttergesellschaft, die European Card Business LTD, 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU, Vereinigtes Königreich mit der Durchführung der Bonitätsprüfung und der Anfragen an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG sowie an die SCHUFA Holding AG zu beauftragen.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung bestätigt der Kunde einen individuellen Kostenvoranschlag unter Angabe der Angebostnummer und schließt den Bestellvorgang sodann mit der Absendung einer entsprechenden Mail oder telefonisch ab. Mit dem Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die zur Realisierung der Bestellung notwendigen Daten werden, sofern nicht der Design-Service mitbestellt wurde, gemäß der Spezifikation von PVC-Plastikkarten bereit gestellt. Ist die Bestellung erfolgreich versendet worden, so erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher ihm ein Screenproof zur Freigabe übermittelt wird
Diese Bestätigungsmail stellt die Annahme des Auftrags des Kunden dar. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt ebenfalls dann zustande, wenn PVC-Plastikkarten das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Vorbereitung des Versands der Ware, annimmt.
(2) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch, Spanisch und Englisch als Sprachen zur Verfügung.
§ 6 Widerrufsrecht
PVC-Plastikkarten verkauft Druckereierzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages für diese ausgeschlossen ist, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
§ 7 Leistungen von PVC-Plastikkarten
(1) Der Inhalt der von PVC-Plastikkarten geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -Ergänzungen. Die Herstellung der für den Offsetdruck beauftragten Drucksachen erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall nach der vom Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben.
(2) Folgende Toleranzen werden vereinbart: Für den Verschnitt 1 mm.
(3) Es können geringfügige Farbabweichungen auftreten. Dies gilt auch für Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei PVC Plastikkarten gedruckt wurde. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(4) Eine Änderung der Bestellung kann nur durch den Abschluss eines Vertragsänderungs- bzw. –Ergänzungsvertrages erfolgen. Jeder Änderungswunsch des Kunden ist ein Angebot an PVC-Plastikkarten zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag, verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages. PVC-Plastikkarten ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(5) Nicht zu den Leistungspflichten von PVC-Plastikkarten gehört die Übermittlung der zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Druckdaten. Hierbei handelt es sich, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, um eine Mitwirkungspflicht des Kunden.
(6) PVC-Plastikkarten ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
§ 8 Druckdaten
(1) PVC-Plastikkarten führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten, bzw. bei gebuchtem Designservice vom Kunden bestätigten und freigegebenen, Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen auf unserer Seite Designservice genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen ist ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er Kopien der Druckdaten vorrätig hält, da die Druckdaten nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse von PVC-Plastikkarten gelöscht werden.
(2) In inhaltlicher Hinsicht verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, an PVC-Plastikkarten pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung des jeweiligen Landes verletzende Inhalte zu übersenden. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, so ist PVC-Plastikkarten zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Die Reproduktion aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen (Bilder, Texte, Muster, Archivdaten etc.) erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Der Kunde garantiert uns diese Berechtigung und stellt PVC-Plastikkarten von allen Schadensersatzansprüchen sowie sonstigen Ansprüchen frei.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an PVC-Plastikkarten sorgfältig darauf hin zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind und den vorstehenden Anforderungen entsprechen.
§ 9 Prüfung der Druckdaten durch PVC-Plastikkarten
(1) PVC-Plastikkarten ist nur in dem Umfang zur Prüfung der Druckdaten verpflichtet, welcher sich aus den Angaben von PVC-Plastikkarten im Rahmen des Bestellvorgangs ergibt. Hat PVC-Plastikkarten die Fehlerhaftigkeit der Druckdaten festgestellt, wird PVC-Plastikkarten dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde ist dann verpflichtet, die Daten von PVC-Plastikkarten im Hinblick auf die Druckfähigkeit kostenpflichtig bearbeiten zu lassen, fehlerfreie Druckdaten zu liefern oder die fehlerhaften Daten drucken zu lassen.
(2) Eine weitere Überprüfung der Druckdaten durch PVC-Plastikkarten, insbesondere auf inhaltliche oder Richtigkeit in Bezzug auf Rechtschreibung und Grammatik erfolgt nicht. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt insoweit allein der Kunde.
(3) Zu einer Prüfung der Inhalte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot aus § 8 Absatz 2 ist PVC-Plastikkarten berechtigt, aber nicht verpflichtet.
§ 10 Konvertierung, Farbmodus bei Verwendung eigener Druckdaten, Farbmodus bei Verwendung von freedesign-Druckdaten
(1) Eine Konvertierung von Druckdaten aus einem anderen als den vereinbarten Formaten wird von PVC-Plastikkarten nicht geschuldet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall gleichwohl eine solche Konvertierung, so erfolgt die Konvertierung auf eigene Gefahr des Kunden. Konvertierungen haftet das allgemeine Risiko an, dass Daten infolge des Konvertierungsvorgangs verloren gehen oder anders als im Ausgangsformat dargestellt werden.
(2) Bei der Verwendung eigener Druckdaten erfolgt die Verarbeitung von Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Farbmodus auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere kommt es bei der Verarbeitung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen naturgemäß zu Farbabweichungen vom Original.
§ 11 Proofs
(1) Der Kunde erhält stets von PVC-Plastikkarten ein Screenproof zur Druckfreigabe. Das Druckbild eines Screenproofs, enthält bedingt durch die unterschiedliche Drucktechnik im Druckbild geringfügige Abweichungen gegenüber dem im Offsetdruck zu fertigenden Druckerzeugnis. Dies gilt bedingt durch die Bildschirmanzeige erst recht für Screenproofs und umso mehr bei der Betrachtung an nichtkalibrierten Bildschirmen. Dennoch ist PVC-Plastikkarten bemüht, die Proofs möglichst nah am Original herzustellen.
(2) Der Kunde hat zur Meidung von Lieferverzögerungen im Falle des Fehlens von Beanstandungen nach Lieferung des Proofs unverzüglich den Druck freizugeben. Mit Freigabe bestätigt der Kunde die Druckdaten in der durch den Proof verkörperten Form nach Maßgabe der vereinbarten Qualitätsstandards, Toleranzen und Farbabweichungen.
(3) Falls der Kunde das Proof ablehnt, muss er PVC-Plastikkarten überarbeitete Druckdaten senden (Mitwirkungshandlung des Kunden). In diesem Fall beginnt die ursprünglich vom Kunden gewählte Leistungszeit mit Eingang der überarbeiteten Daten neu.
§ 12 Preise
(1) Die Preise der von PVC-Plastikkarten geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem persönlichen Angebot von PVC-Plastikkarten, der Auftragsbestätigung/Rechnung und gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -Ergänzungen.
(2) Die angegebenen Preise beinhalten Verpackung, den einmaligen Versand zum Kunden und verstehen als zu zahlende Endpreise, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt. Im Preis inbegriffen können im Einzelfall Steuern, Abgaben und Zölle enthalten sein. Ist dies vereinbart und sollten diese anfallen und vom Transportunternehmen – nachfolgend Spedition genannt – direkt kassiert werden, sind diese vom Kunden zu verauslagen und innerhalb einer Woche bei PVC Plastikkarten zu reklamieren und werden dem Kunden unverzüglich durch PVC-Plastikkarten erstattet. Spätere Reklamationen oder solche ohne Vorlage der entsprechenden Rechnung können von PVC-Plastikkarten nicht anerkannt werden.
(3) Kosten, die durch nachträgliche vom Kunden veranlasste Änderungen seiner Druckdaten bedingt sind, werden gesondert berechnet.
§ 13 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) PVC-Plastikkarten versendet Rechnungen ausschließlich per E-Mail. Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet ist allerdings gegen eine Aufwandsentschädigung von pauschal 10 € möglich.
(2) Als Zahlungsart ist ausschließlich Vorauskasse vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Zahlungseingang auf einem der Konten von PVC-Plastikkarten oder der Übersendung eines bestätigten Überweisungsbelegs.
(3) Werden vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen der bereits ausgestellten Rechnung nötig, berechnet PVC-Plastikkarten eine Aufwandsentschädigung von pauschal 10 €.
(4) Werden auf Grund fehlender USt-Nummer o.ä. nachträgliche Erstattungen von Teilbeträgen der Rechnung nötig, wird PVC-Plastikkarten die Überweisungsgebühren zzgl. einer Bearbeitungpauschale von 5 € vom Erstattungsbetrag abziehen.
§ 14 Leistungszeit und Verzug
(1) Termine oder Fristen zur Erbringung der Leistung von PVC-Plastikkarten sind grundsätzlich nur unverbindlich. Sie bezeichnen vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall lediglich voraussichtliche Zeiten bzw. Termine für die Erbringung der Leistung. Leistungszeiten werden ausschließlich in Arbeitstagen gerechnet.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so hat PVC-Plastikkarten Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die PVC-Plastikkarten die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, schwere Witterungserscheinungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von PVC-Plastikkarten oder deren Unterlieferanten eintreten –, auch bei ausnahmsweise verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PVC-Plastikkarten, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird PVC-Plastikkarten von der Leistungspflicht frei. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Einhaltung der Leistungszeit durch PVC-Plastikkarten setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden einschließlich der Übermittlung der druckfähigen Druckdaten und Druckfreigabe durch den Kunden sowie den Zahlungseingang voraus.
(4) Kommt PVC-Plastikkarten in Verzug und ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann er, – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Lieferungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs hat der Kunde, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes; in diesen Fällen ist für den Schaden, welcher über die in Satz 1 genannte Entschädigung hinausgeht, § 19 (Haftung) anwendbar.
§ 15 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter der PVC-Plastikkarten geschieht. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die PVC-Plastikkarten nicht zu vertreten hat, so gilt die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe, mit der die Gefahr auf den Kunden übergeht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(3) Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch PVC-Plastikkarten gegen versicherbare Schäden versichert.
(4) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so ist PVC-Plastikkarten zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. PVC-Plastikkarten wird die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zu Abholung vernichten, der Vergütungsanspruch durch PVC-Plastikkarten bleibt davon unberührt. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich PVC-Plastikkarten das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem betreffenden Vertrag bestehenden Forderungen vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten die nachfolgenden Regelungen.
a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von PVC-Plastikkarten. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für PVC-Plastikkarten als Hersteller, jedoch ohne dass daraus eine Vergütungspflicht für PVC-Plastikkarten entsteht. Erlischt das Eigentum von PVC-Plastikkarten durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum von PVC-Plastikkarten an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf PVC-Plastikkarten übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum von PVC-Plastikkarten unentgeltlich.
b) Ware, an der PVC-Plastikkarten Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Zum ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gehören solche Maßnahmen nicht, die gegen andere Rechte von PVC-Plastikkarten verstoßen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an PVC-Plastikkarten ab. PVC-Plastikkarten verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann PVC-Plastikkarten verlangen, dass der Kunde PVC-Plastikkarten unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auf seine Kosten aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c) PVC-Plastikkarten ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von PVC-Plastikkarten hinweisen und PVC-Plastikkarten unverzüglich benachrichtigen, damit PVC-Plastikkarten die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, PVC-Plastikkarten die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) PVC-Plastikkarten verpflichtet sich, die PVC-Plastikkarten zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der gesamten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen im Nennwert um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt PVC-Plastikkarten.
f) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug des Kunden, ist PVC-Plastikkarten berechtigt, die Herausgabe der Sache zu verlangen. Damit endet das vorläufige Recht des Kunden zum Behaltendürfen. Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag sind damit im Zweifel nicht verbunden.
§ 17 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PVC-Plastikkarten an Dritte abtreten.
§ 18 Gewährleistung
(1) Sachmängelansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als der Fehler auf der Übersendung fehlerhafter, unvollständiger oder sonst unkorrekter Druckdaten durch den Kunden beruht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistung ist jedoch bei offenkundigen Mängeln ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Ware bei PVC-Plastikkarten angezeigt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Mängelanzeige hat per E-Mail zu erfolgen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen:
a) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
b) Im Falle des Absatz 1 entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Sache bereits dann, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Die Pflicht des Kunden zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§ 378 und 381 Abs. 2 HGB bleibt unberührt. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
(4) Für Schadensersatzansprüche gelten im Übrigen die Bestimmungen in § 19 (Haftung).
§ 19 Haftung
(1) PVC-Plastikkarten leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet PVC-Plastikkarten gegenüber Unternehmern und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet PVC-Plastikkarten unbeschränkt.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet PVC-Plastikkarten nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich PVC-Plastikkarten mit seiner Leistung in Verzug, so haftet PVC-Plastikkarten wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Soweit die Haftung von PVC-Plastikkarten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PVC-Plastikkarten.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 20 Verjährung
(1) Ist der Kunde Verbraucher, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach dem Gesetz. Ist der Kunde hingegen Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so richtet sich die Verjährung seiner Ansprüche nach den folgenden Absätzen.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verjährung, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann;
d) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(3) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 19 Absatz 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 21 Pauschalierte Ansprüche gegen den Kunden
(1) Die Parteien vereinbaren für folgende Fälle eine pauschalierte Entschädigungs-, Schadensersatz- bzw. Vergütungszahlung (pauschalierter Anspruch):
a) PVC-Plastikkarten kündigt dem Kunden nach Fristsetzung wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Kunden, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten, wirksam nach § 643 BGB;
b) PVC-Plastikkarten tritt nach Fristsetzung wegen Zahlungsverzuges des Kunden wirksam nach § 323 BGB vom Vertrag zurück;
c) PVC-Plastikkarten kündigt dem Kunden außerordentlich und fristlos aufgrund eines schuldhaften Verstoßes gegen § 8 Absatz 2;
d) PVC-Plastikkarten kündigt dem Kunden aus einem anderen, vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund nach § 316 BGB;
e) der Kunde kündigt den Vertrag ordentlich nach § 649 BGB, ohne durch ein von PVC-Plastikkarten zu vertretendes Verhalten dazu veranlasst worden zu sein und ohne dass sonst ein wichtiger Grund nach § 316 BGB besteht.
(2) Der pauschalierte Anspruch beläuft sich bei einem Bruttoauftragswert bis 25,00 € auf 5,00 €, bis 500,00 € auf 15,00 € und ab 500,01 EUR auf 25,00 €. Wurde bereits der Druckauftrag auf die Druckplatte gesetzt (sog. Pooling), beläuft sich der pauschalierte Anspruch auf den Nettoauftragswert (d.h. Auftragswert ohne Mehrwertsteuer), da ab diesem Zeitpunkt der automatisierte Druckvorgang nicht mehr abgebrochen werden kann.
(3) Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass PVC-Plastikkarten kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die Vergütung unangemessen hoch ist.
(4) PVC-Plastikkarten steht der Nachweis offen, dass PVC-Plastikkarten ein höherer Schaden bzw. Aufwand entstanden bzw. die angemessene Vergütung höher ist.
§ 22 Eigentum an Druckträger, Archivierung, Urheberrecht
(1) Das Eigentum, Urheberrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den zur Herstellung der Drucksachen hergestellten und eingesetzten Druckträgern stehen ausschließlich der PVC-Plastikkarten zu.
(2) Andruckbögen sowie Belegexemplare werden nach drei Monaten vernichtet, sofern bis dahin keine Beanstandung vorliegt. Die übersandten Druckdaten werden nach Fertigstellung der Druckerzeugnisse vernichtet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt.
(4) Der Kunde hat PVC-Plastikkarten den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt PVC-Plastikkarten von allen Nachteilen frei, welche PVC-Plastikkarten aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
(5) PVC-Plastikkarten behält sich, sofern durch den Kunden nicht ausdrücklich widersprochen, das Recht vor, im Kundenauftrag fertiggestellte Drucksachen für Eigenwerbungs- und Referenzzwecke zu publizieren.
§ 23 Vertraulichkeit
Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 24 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Madrid.
B. Kundeninformationen
Im Folgenden informieren wir Sie über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vertrages und seiner Durchführung aufgrund einer Bestellung und deren Abwicklung.
Die Kundeninformationen stellen keine Vertragsbedingungen dar. Diese sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.
Die Informationsverordnung schreibt vor, dass wir die Möglichkeit vorsehen, dass Sie sich diese Kundeninformationen ausdrucken oder abspeichern können. Die Informationen sind Ihnen so jederzeit auch nach dem Abschluss des Vertrages offline zugänglich.
I. Informationen zum Anbieter
Anbieter der Produkte auf den Webseiten von PVC-Plastikkarten (.de, .ch, .at, com) ist
European Card Business LTD
20-22 Wenlock Road
London N1 7GU
Vereinigtes Königreich
vertreten durch Geschäftsführer: Christian Korwan
Handelsregister: GB224074927
Kommunikationsdaten:
Telefon: +44 675 667 658
Kontakt für unsere deutschsprachigen Kunden
Telefon: +49 (40) 226 11 458
E-Mail: kundenservice@pvc-plastikkarten.de
Internet: www.pvc-plastikkarten.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: GB224074927
II. Informationen zum Widerrufsrecht
PVC-Plastikkarten verkauft ausschließlich Druckereierzeugnisse die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, so dass das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB.
III. Informationen zu Gewährleistungsrechten
Einzelheiten zur Gewährleistung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Ware ist nach Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu untersuchen. Bestehen solche, sind diese unverzüglich gegenüber PVC-Plastikkarten anzuzeigen. Eine E-Mail an Kundenservice@pvc-plastikkarten.de genügt. Über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus werden keine Garantien hinsichtlich der gelieferten Waren oder Dienstleistungen übernommen.
IV. Sonstige Informationen zum Vertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Produktbeschreibung
Eine Produktbeschreibung können Sie sich über die Schaltfläche „Produkte“ für das von Ihnen ausgewählte Produkt ansehen und ausdrucken.
Ein verbindliches Preis-Angebot können Sie telefonisch oder per e-mail anfordern.
Zahlung, Erfüllung, Lieferung
Die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, Lieferung und Erfüllung können Sie § 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.
Die Produktion der Ware und der Beginn der vereinbarten Lieferfrist beginnt erst dann, wenn der beglaubigte Überweisungsbeleg oder die Zahlung selbst PVC-Plastikkarten erreicht hat.
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Lieferung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtlicher Liefertermin unverbindlich.
V. Ablauf des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen Ihnen und PVC-Plastikkarten kommt dadurch zustande, dass Sie sich individuell ein Produkt zusammenstellen und die Bestellung nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Daten auslösen. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme der Bestellung durch uns und/oder duch den Versand des Screenproofs per E-Mail.
VI. Informationen zur Zugänglichkeit der Vertragsbestimmungen
Wir speichern zum Zwecke der Vertragsabwicklung Ihre Bestelldaten und Personendaten. Informationen über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrages und seiner Durchführung, über Ihre von uns gespeicherten Bestelldaten und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erhalten Sie mit der Rechnungsstellung noch einmal per E-Mail. Sie können sich diese E-Mail auf Ihrem Computer abspeichern um die Daten jederzeit zugänglich zu haben.
VII. Informationen zu Ihren Daten
Wir verwenden die von ihnen zum Zwecke der Bestellung der Waren angegebenen persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Nach Bestellung erfolgt die weitere Auftragsabwicklung über unsere Muttergesellschaft, die European Card Business LTD, 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU, Vereinigtes Königreich, an welche wir daher Ihre im Rahmen der Bestellung gemachten Angaben weiterleiten. Wir lassen unsere Waren mit namhaften internationalen Speditionsfirmen (DHL, UPS, NACEX, Speedlink, etc.) liefern. Diese erhalten Kenntnis von Ihren Daten, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zum Zweck der Bonitätsprüfung ruft die European Card Business LTD ggf. Informationen bei der Schufa Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden ab (siehe dazu auch Ziffer IV der AGB). Darüber hinaus übermitteln wir bei berechtigtem Interesse Negativdaten, insbesondere über nicht vertragsgemäßes Verhalten, an die Schufa. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern Sie ausdrücklich zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten verwenden, um Sie zukünftig über neue Produkte und sonstige Neuheiten unseres Angebotes zu informieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Sie haben die Möglichkeit, die über Sie gespeicherten Daten bei uns abzufragen, diese zu ändern oder löschen zu lassen. Es fallen hierfür keine weiteren Kosten an, als diejenigen, die Sie bei Ihrem Provider für das Absenden der E-Mail aufwenden müssen. Sie haben als Betroffener nach dem BDSG ein Widerspruchsrecht zur Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen). Daneben besteht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und eventuelle Löschung Ihrer in einer unserer Dateien gespeicherten Daten
VIII. Speicherung dieser Kundeninformation
Sie können diese Kundeninformation dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen. Zum Öffnen der Datei benötigen Sie nur ein Programm, welches Textdateien wiedergeben kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen von pvc-plastikkarten.de in der Fassung R07 vom 19.01.2021